03. Januar 2012

Sonnenpassage: Fraktionsübergreifender Antrag spricht sich für Fußgängerzone aus

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag an die Stadtverwaltung haben sich fünf Fraktionschefs für den Erhalt der Schkeuditzer Sonnenpassage als echte Fußgängerzone ausgesprochen. Unterzeichnet wurde das Papier von der Vorsitzenden der Fraktionen der CDU, der Freien Wähler, der Linkspartei, der SPD und der FDP. Einzig die Freie Wählervereinigung Dölzig hat sich der Unterschrift enthalten. Im gleichen Atemzug werden zur Erhöhung der Sicherheit rund um den Fußgängerüberweg zwischen Sonnenpassage und Rathauscarrée Veränderungen am östlichen Rathausplatz an der Kurzparkzone angeregt.

Die Verkehrsgestaltung im innerstädtischen Stadtzentrum - insbesondere zwischen Marktplatz, Friedrich-Ebert-Straße, Rathausplatz und Bahnhofstraße - ist bereits mehrfach parlamentarisch und auch außerparlamentarisch diskutiert worden. Bisher eine grundsätzlich durchdachte Lösung weit entfernt, bisher dominieren Einzelinteressen. Damit wird die Chance auf eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Verkehrsteilnehmer vertan. Mit dem fraktionsübergreifenden Papier wird das Themen auf eine neue, in jedem Fall sachorientierte Ebene gehoben. Angesichts der Wortmeldungen aus der Bürgerschaft während der jüngsten Stadtratssitzungen erscheint die Zeit hierfür gekommen. Bereits im Januar 2010 hat die SPD-Fraktion ein Konzept vorgelegt - "Die Innenstadt weiterentwickeln". Hieraus hat sich als greifbares und allseits akzeptiertes Ergebnis die für den fließenden Verkehr geltende Sperrung der südlichen Marktplatzufahrt am Mittwochvormittag entwickelt. Im ursprünglichen Sinne dieses Antrages werden weitere Lösungen vorgeschlagen und von der Verwaltung eingefordert.

Auch die Landesdirektion Leipzig hat sich als zuständige Verkehrsbehörde eingeschaltet und folgendes in einem Schreiben an meine Fraktion festgestellt: "Dabei wurde festgestellt, dass die verkehrsrechtliche Ausgestaltung der Fußgängerzone in der 'Sonnenpassage' so wie vorgefunden, nicht als Fußgängerzone ausgestaltet ist und wie eine Fußgängerzone benutzt wird. Dem Charakter einer Fußgängerzone widersprechen insbesondere die zeitlich unbeschränkte Einfahrtsmöglichkeit, die dauerhafte Durchfahrtsmöglichkeit für Jedermann und die Einrichtung von Parkplätzen."

Entsprechend dieser Feststellung ist die Verwaltung angewiesen worden, den genannten Bereich in einer verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen, durch den alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt werden würden. Die SPD-Fraktion hat hierzu schriftlich Einspruch eingelegt und spricht sich ausdrücklich der durch die Landesdirektion geschilderten Alternative aus: "Alternativ wäre es, die tatsächliche Ausgestaltung als Fußgängerzone vorzunehmen, dann aber mit der Konsequenz einer zeitlich und Verkehrsart beschränkten Befahrbarkeit im Ausnahmefall und der Beseitigung der eingerichteten Parkplätze. Dies ist von der Stadt aber so nicht gewollt, so dass es bei der Aufforderung zur ordnungsgemäßen Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich kommen musste."

Weiterführende Information:

Fraktionsübergreifender Beschlussantrag an die Stadtverwaltung [PDF, 1.200 kB]



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