Verfassungsgericht schützt Advent vor ungezügeltem Kommerz

01. Dezember 2009

(© DPA/Spiegel.de)

Das Bundesverfassungsgericht hat das liberalste Ladenöffnungsgesetz in Deutschland teilweise für verfassungswidrig erklärt. Insgesamt zehn Sonntage im Jahr, darunter auch die vier Adventssonntage, sind in Berlin verkaufsoffen. Die Bundeshauptstadt hat damit das lockerste Ladenöffnungsgesetz aller 16 Bundesländer. Aufgrund der Föderalismusreform von 2006 ging die Kompetenz in diesem Gesetzgebungsbereich vom Bund auf die Länder über.

Mit dem Urteil haben die Karlsruher Richter den Advent vor ungezügeltem Kommerz geschützt und Sonn- und Feiertage generell als Tage der Arbeitsruhe gestärkt – sowohl aus religiösen, als auch aus persönlichen Gründen. Die Richter gaben damit Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche statt, ließen die für 2009 getroffenen Regelungen aber unangetastet. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte das Ladenschlussgesetz 2006 am stärksten von allen Bundesländern liberalisiert. Alle vier Adventssonntage in Folge wurden in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr für die Ladenöffnung freigegeben. Zusätzlich dürfen an zwei weiteren Sonntagen die Geschäfte aus Anlass besonderer Ereignisse geöffnet werden. Schließlich gibt es orts- und anlassbezogene Ausnahmebestimmungen für weitere vier Sonntage. An Werktagen ist die Öffnung rund um die Uhr an 24 Stunden möglich. Die Richter störten sich vor allem an der Blockregelungen: Kein Adventssonntag bleibt für Besinnung und Familie.

Aus meiner Sicht hat das Gericht damit den Akzent in eine Richtung gesetzt, der weg vom Klischee, Weihnachten sei nur noch Konsum und Kommerz, führt. Somit wird das Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Bundesrepublik haben. Auch in Schkeuditz haben in diesem Jahr die Geschäfte auf Wunsch der Händler an drei Adventssonntagen geöffnet. Der Stadtrat hatte dem den Segen erteilt. Ich als Gegner ungezügelter Ladenöffnungszeiten habe dem wegen des Zusatzes "auf Wunsch und in Absprache mit den Händlern" dennoch zugestimmt. Zu oft stehen meines Erachtens aber wirtschaftliche Interessen über dem Interesse des Einzelnen, genauer des Verkäufers oder der Verkäuferin. Das Bundesverfassungsgericht sieht das genauso, mindestens ähnlich.