Erhöhung des Schonvermögens ist logische Konsequenz

27. Juli 2009

(© BMAS)

Der Vorschlag von Bundessozialminister Olaf Scholz, das der Altersvorsorge dienende Schonvermögen von Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern zu erhöhen, ist aus meiner Sicht eine logische Folge aus der kürzlich beschlossenen Rentengarantie. Bislang dürfen ALG-II-Empfänger pro Lebensjahr lediglich 250 Euro für ihre zusätzliche Altersvorsorge außerhalb der "Riester-Rente" zurücklegen. Alle Beträge darüber hinaus werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Wir setzen uns dafür ein, dass die geplante Vorsorge für das Alter durch eintretende Arbeitslosigkeit nicht infrage gestellt wird. Deshalb hat sich die SPD in ihrem Regierungsprogramm festgelegt: "Altersvorsorge ist wichtig. Vermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Voraussetzung ist, dass unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird." Eine solche Änderung der Obergrenzen für das Schonvermögen ist gesetzlich noch vor der Bundestagswahl machbar. Olaf Scholz hat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorbereitet, der kurzfristig vom Kabinett verabschiedet und vom Bundestag beschlossen werden kann.

Vor kurzem hat der Bundestag die Renten krisenfest gemacht. Ich unterstütze nun die Initiative Scholz', auch ALG-II-Empfängern Sicherheit in der Krise zu geben. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist die Erhöhung des Schonvermögens geboten.