Weg frei für den Feuerwehrführerschein

04. Juli 2009

Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Führerschein-Sonderregelung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste durchgesetzt. Notwendig wird diese Neuregelung durch die Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie. Hier hat es Änderungen der Gewichtsklassen gegeben. Die neue Klasseneinteilung stellt Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste vor große Herausforderungen. Der ehrenamtliche Nachwuchs verfügt in den meisten Fällen nur über einen Führerschein der Klasse B, der nur das Fahren eines Einsatzfahrzeuges bis 3,5 Tonnen erlaubt. Vor allem in ländlichen Regionen bedroht diese Regelung zunehmend die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Die Einsatzfahrzeuge haben in den meisten Fällen eine Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen. Der für das Fahren dieser Fahrzeuge notwendige C1-Führerschein bedeutet für die jungen Ehrenamtlichen bzw. für die zuständigen Kommunen und Organisationen zusätzliche Kosten in Größenordnungen, die oftmals nicht zu leisten sind.

Vor diesem Hintergrund hat Bundesminister Wolfgang Tiefensee (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit der Neuregelung wird eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen geschaffen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine reduzierte Ausbildung zu ermöglichen. Mit den Fahrlehrerverbänden ist vereinbart worden, dass gegenüber dem regulären Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 die Kosten um fast die Hälfte reduziert werden. Nach einer Frist von zwei Jahren kann bei Mitgliedschaft in einer der Organisationen diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1-Führerschein umgeschrieben werden. Das stärkt das Ehrenamt und schafft neue Anreize für junge Menschen, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei den Rettungsdiensten wie auch technischen Hilfsdiensten zu engagieren.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einer organisationsinternen Ausbildung und Prüfung eine Sonderfahrberechtigung für Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen zu erlangen. Der Ausbilder und Prüfer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, braucht aber kein ausgebildeter Fahrlehrer zu sein. Damit entstehen für diese Fahrberechtigung keine zusätzlichen Kosten. Diese Regelung hilft besonders den kleinen Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und Prüfung entscheiden die Länder.

Über den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion habe ich Feuerwehren, Rettungsdienst und Technisches Hilfswerk in Nordsachsen informiert. Hierüber möchte ich erfahren, inwieweit diese durch die Neuregelung "Feuerwehrführerschein" profitieren - oder nicht.