Parlamentsrechte in Deutschland und Europa gestärkt

30. Juni 2009

Mit dem heutigen Urteil zum Vertrag von Lissabon hat das Bundesverfassungsgericht die Parlamentsrechte in Deutschland und Europa gestärkt. Durch seine grundsätzliche Zustimmung zum EU-Reformvertrag erhält das Europäische Parlament 30 Jahre nach dessen Gründung endlich echte Parlamentsrechte, die dessen Rolle gegenüber anderen EU-Institutionen stärken. Kläger aus den Reihen von CDU/CSU und Linkspartei sind mit ihrer Klage vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert.

Für die europäische Einigung ist das Urteil ein Meilenstein. Der Lissabon-Vertrag macht das weltweit beispiellose Integrationsprojekt "Europa" demokratischer und damit bürgernäher und bürgerfreundlicher. Im Hinblick auf Bundestag und Bundesrat hat das Gericht sehr weise entschieden. Durch ein Gesetz, welches vor der endgültigen Ratifizierung durch Bundespräsident Köhler beschlossen werden muss, sollen Bundestag und Bundestag ihrer eigene Stimme im europäischen Gefüge mehr Gewicht verleihen. Damit soll die schleichende Entmachtung des deutschen Staatengebildes - ein Hauptkritikpunkt der Kläger - gegenstandslos gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund ist das Urteil durchweg positiv zu bewerten. Die Karlsruher Richter haben die Demokratie in Deutschland und Europa beflügelt. Damit beweist Deutschland, dass der europäische Einigungsprozess auf noch demokratischere Wege gelenkt werden kann, ohne die nationale Souveränität zu schwächen.