Schuldenbremse an sich richtig gedacht
Große Koalitionen beschäftigen sich oft mit dem Thema Staatsverschuldung. Die erste hat in den Jahren 1967 bis 1969 auf diesem Gebiet einiges erreicht. Mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz sowie der Schuldenbegrenzung im Grundgesetz hat die CDU/SPD-Regierung seiner Zeit die richtigen Weichen gestellt. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen nie angewendet worden. Problem ist, dass die Begrenzung über die Grundgesetzartikel 109 und 115 zu weich und zu frei interpretierbar sei. Mit der Konjunkturausgleichsrücklage enthält das Gesetz aber das richtige Instrument, um im Boom zu sparen und in der Rezession ohne Schulden auszukommen.
Das Nichtanwenden der Gesetze hat heute zu einer extrem hohen und bedenklichen Staatsverschuldung geführt. Allein 15 Prozent des Bundeshaushaltes müssen für Zinszahlungen aufgebracht werden. Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, dem Schuldenmachen nicht dehnbare Grenzen zu setzen. Der Bundestag hat dazu am Freitag mit der nötigen 2/3-Mehrheit einer Schuldenbremse zugestimmt. Demnach ist die Kreditneuaufnahme ab 2020 in ein enges Korsett gezwängt. Die Länder dürfen nur noch in Ausnahmesituationen Kredite aufnehmen, der Bund nur 0,35 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung.
Mit der Schuldenbremse geht Deutschland neue Wege. Niemand weiß um die Auswirkungen einer solchen Begrenzung. Das kann in einer Krise auch nach hinten los gehen. Die beiden Konjunkturpakete der Bundesregierung sind maßgeblich auf Pump finanziert. Kommt eine Wirtschaftskrise nach 2020 sind der Kreditfinanzierung enge Grenzen gesetzt. Das könnte die Abwärtsspirale anheizen. Dennoch muss die Schuldenspirale gestoppt werden. Die über vier Jahrzehnte verfehlte Haushaltspolitik zwingt die aktuelle Politik geradezu zum handeln.