Bundesverfassungsgericht stärkt Forderung nach Mindestlohn
Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Aufgrund des Richterspruches drohen dem ohnehin stark verschuldeten Staat Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Ein weiteres Problem: Das Lohnabstandsgebot wird aufgeweicht.
Bis Jahresende hat die Bundesregierung Zeit, die Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II neu zu berechnen. Von diesem Regelsatz wird der Bedarf für Kinder bisher prozentual abgeleitet. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das intransparente Berechnungsverfahren, basierend auf einem Warenkorb, gegen das Grundgesetz. Das Gericht geht nicht davon aus, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gesichert wird, da eine Mindestteilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht gegeben ist.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Die einschlägigen Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes sind daher verfassungswidrig."
Aus dem Urteil der Karlsruher Richter kann meiner Auffassung nach abgeleitet werden, dass die bisherigen Regelsätze sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder zu niedrig sind. Ich gehe davon aus, dass ab 1. Januar 2011 insgesamt höhere Regelsätze gelten werden und das Sozialgeld für Kinder eine eigene Berechnungsgrundlage erhält. Wünschenswert ist, dass unvorhersehbare Sonderbedarfe per Antrag losgelöst vom Regelsatz bewilligt werden können. Für den Fiskus bedeutet das Urteil finanziell nichts Gutes: Eine Erhöhung des Erwachsenensatzes von jetzt 359 Euro auf vielleicht 420 Euro verursacht Mehrkosten in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkungsverspreche(r)n der schwarz-gelbe Bundesregierung werden demnach immer unwahrscheinlicher.
Größtes Problem des Urteils ist aber das sogenannte Lohnabstandsgebot. Es ist allgemein verständlich, dass ein Arbeitnehmer am Monatsende mehr Geld zur Verfügung haben sollte, als ein Leistungsbezieher. Das soll nicht die Leistungsbezieher diskriminieren, die Arbeitsleistung aber würdigen. In Deutschland ist das in vielen Branchen nicht mehr möglich. Schon heute ist rund 1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Hartz-IV-Zuschuss angewiesen - trotz Arbeit. Der Trend des mangelnden Arbeitsanreizes wird durch dieses Urteil und die kaum abwendbare Erhöhung der Regelsätze weiter verschärft. Aus diesem Grund rückt die Bedeutung eines gesetzlichen Mindestlohnes zu 7,50 Euro pro Stunde wieder ins Zentrum. Mit einem solchen würde sich das Lohnabstandsgebot stabilisieren - Arbeitnehmer und Leistungsbezieher könnten ein Leben oberhalb des Existenzminimums führen.
Weiterführende Information:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Wortlaut (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010)
