Landratsamt stellt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl fest
Das Landratsamt Nordsachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Oberbürgermeisterwahl der Großen Kreisstadt Schkeuditz vom 9. Mai 2010 für gültig erklärt. Zuvor hatten sich zwei Einsprechende gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl gewandt. Deren Ziel war es, den deutlichen Wahlsieg Enkes anzufechten. Dabei warfen sie dem Schkeuditzer Oberbürgermeister vor, gegen das Neutralitätsgebot bei Wahlen für Amtsinhaber verstoßen zu haben.
Durch den Bescheid des Landratsamtes wurden beide Einsprüche wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Diese Empfehlung hatte auch der Stadtwahlausschuss in einer umfangreichen Stellungnahme gegeben. Unzulässig waren die Einsprüche, weil die Einsprechenden nicht eigene Rechte, sondern solche Dritter geltend machen wollten. In solch einem Fall hätten die Einsprüche gemäß Kommunalwahlgesetz von 100 Unterstützern begleitet werden müssen. Im Bescheid heißt es, dass "ausschließlich zwei Personen eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung geltend gemacht haben". Selbst die Mitbewerber hätten von der Möglichkeit der Wahlanfechtung keinen Gebrauch gemacht, "was darauf schließen lässt, dass der Wahlkampf ... aus deren Sicht rechtskonform war".
Die Rechtsaufsichtsbehörde stellt fest, "dass die wesentlichen Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung sowie über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses beachtet wurden". Damit ist Jörg Enke für die nächsten sieben Jahre zum hauptamtlichen Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Schkeuditz gewählt.
Weiterführende Information:
Lesen Sie hierzu: "Stadtwahlausschuss scheitert an eigenem Anspruch"
