Stadtwahlausschuss scheitert an eigenem Anspruch
Auf seiner außerplanmäßigen Sitzung, die aufgrund zweier Einsprüche gegen die Oberbürgermeisterwahl nötig geworden war, ist der Stadtwahlausschuss seinen eigenen Ansprüchen erlegen. Das sächsische Kommunalwahlrecht schreibt vor, dass die durch den Stadtrat bestellten Ausschussmitglieder neutral und unabhängig alle Formalien rund um eine Oberbürgermeisterwahl zu regeln haben, eben auch Einsprüche. Besonders auf der Sondersitzung wurde deutlich, dass die Begriffe Neutralität und (politische) Unabhängigkeit scheinbar verschiedenen Interpretationen ausgesetzt sind.
Als Mitglied dieses Ausschusses reklamiere ich für mich, dass ich mich stets neutral und unabhängig verhalten habe und verhalten werde. Als politisch interessierter und engagierter Mensch kann ich das Politische problemlos aus meinem Leben heraushalten. Andere nicht. Mit knapper Mehrheit hat der Stadtwahlausschuss eine Stellungnahme verabschiedet, die für die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde – und damit letztlich für die Bestätigung des Wahlergebnisses – relevant sein wird. Bei der Bewertung der Einsprüche seitens der Mitglieder des Ausschusses kommt es ausdrücklich nicht auf juristische Analysen an. Vielmehr sollen die Vertreterinnen und Vertreter als "beständiger Beobachter", als "aufgeschlossener Durchschnittswähler" und als "mündiger Bürger" entscheiden. Kurzum: Nach dem Bauchgefühl. Für juristische Stellungnahmen ist letztlich das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zuständig, deren Urteil maßgebend sein wird.
Als Bürger mit mäßig juristischer Ausbildung maße ich mir nicht an, die unzähligen Urteile verschiedener Instanzen zu bewerten. Zudem sind sie mehrheitlich nicht passgenau zu den vorliegenden Einsprüchen zweier Wahlberechtigter. Diese betreffen die Anzeige des wiedergewählten Oberbürgermeisters im "Schkeuditzer Boten" sowie den privaten Internetauftritt von Jörg Enke. Meinem Bauchgefühl und den durch den Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses verlesenen Urteilen folgend, komme ich unweigerlich und unwiderruflich zu dem Schluss: Die Einsprüche sind
- Unzulässig, da die Einsprechenden keine eigenen Rechte geltend gemacht haben, sondern solche Dritter. In diesem Fall hätten dem Einspruch innerhalb der Frist 100 Wahlberechtigte beitreten müssen.
- Unbegründet, da die sich die genannten Gründe einwandfrei aus der Welt räumen lassen. Die Anzeige des Oberbürgermeisters im "Schkeuditzer Boten" ist – entgegen dem Einspruch – nicht im Amtsblatt erschienen, sondern im redaktionellen Teil, der keineswegs von der Stadt verantwortet wird. Ebenso war diese eindeutig als Anzeige gekennzeichnet. Auch der Internetauftritt war nachweislich privater Natur und erweckt bis heute nicht den Eindruck, manipulative Absichten verfolgt zu haben.
Diesen logischen Begründungen sind nicht alle Ausschussmitglieder gefolgt. Freilich hat jeder das Recht, eine andere Meinung zu haben. Gegen Tatsachen aber kann man sich nur schwer verwehren. Die Ausschussgrundsätze der Neutralität und der Unabhängigkeit sind daher aus meiner Sicht in Schieflage geraten – das haben vor allem die wenig unabhängigen und freiausgedachten Diskussionsbeiträge eines Ausschussmitgliedes gezeigt.
Für die Bevölkerung bleibt festzustellen: Die Oberbürgermeisterwahl vom 9. Mai 2010 ist inklusive der Vorwahlzeit nach demokratischen Prinzipien abgelaufen. Keiner der Einsprüche lässt daran Zweifel aufkommen. Das ist zumindest meine Meinung.
Weitere Fragen ihrerseits werde ich Rahmen der Möglichkeiten beantworten
