Geberkommune: Schkeuditz "droht" die Abundanz

28. August 2011

Aus der dem Wort Abundanz laut Duden zugeschriebenen Bedeutung - "(große) Häufigkeit" - lässt sich nicht unbedingt erahnen, was in finanzieller Hinsicht 2012 auf die Elsterstadt zu rollt. Derzeit rechnet die Kämmerei mit einem Status, den die sächsischen Kommunen ungern erhalten, auch wenn er Ausdruck für Wirtschafts- und Steuerkraft ist. Im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) bedeutet Abundanz im übertragenen Sinne finanzielle Unabhängigkeit, finanzielle Unabhängigkeit vom Freistaat, der Kommunen, die eben nicht abundant sind, jährlich mit Schlüsselzuweisungen unter die Arme greift. Schkeuditz kommt im kommenden Jahr nach derzeitigem Stand in die komfortable Situation, ohne die Zuwendung aus Dresden auszukommen, da die Wirtschafts- und Steuerkraft den Bedarf der Stadt in finanzieller Hinsicht übersteigt.

Und so kommt es, wie es im Vorkrisenjahr 2009 schon einmal kam: Statt rund 1,2 Millionen Euro aus der Landeshauptstadt auf dem städtischen Konto verbuchen zu können, muss Oberbürgermeister Enke (Freie Wähler) seine Unterschrift unter eine Zahlungsanweisung nach Dresden in Höhe von 1,3 Millionen Euro setzen. Im Falle einer nachgewiesenen Abundanz muss Schkeuditz 40 Prozent des Geldes, was die Stadt über Bedarf einnimmt, an den Freistaat abgeben. Der wiederum finanziert dadurch die Unterstützungsmaßnahmen für Kommunen, die nicht als "Reich" gelten.

Dabei ist auch Schkeuditz nicht Reich. Aufgrund der wirtschaftlichen Stärke, die auf die gute Basis an mittelständischen und weltweit operierenden Betrieben sowie der prosperierenden wirtschaftlichen Entwicklung zurückzuführen ist, haben die Einnahmen im Bereich der Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer angezogen. Im Fall eines finanziellen Segens greift sofort das Finanzausgleichsgesetz und fordert die Kommune auf, einen Anteil der Mehreinnahmen abzuführen. Da interessiert auch nicht, wie sich die Einnahmen im Vorjahr oder in den Folgejahren entwickeln. Der Gesetzgeber greift hier zu kurz. Denn die Erfahrungen, die die Stadt in den Jahren 2010 und 2011 gemacht hat, entrückten den Haushalt vom Status der Unabhängigkeit. Im Hoch der Wirtschafts- und Finanzkrise brachen die Gewerbesteuereinahmen ein (-70 Prozent), im Herbst 2011 musste daraufhin eine Haushaltssperre ausgesprochen werden. Nur mit Mühe ist der Haushaltsausgleich auf der letztmöglichen Stufe 7 gelungen, auch für 2012 sind die finanziellen Rahmenbedingungen insgesamt nicht besser. Trotz des zweifelhaften Status einer Geberkommune wird der Ausgleich des Haushalts für 2012, mit dem sich die Fraktionsvorsitzenden am 5. September erstmals auseinandersetzen, nur auf Stufe 7 gelingen können. Das ist im Regelkatalog des Neuen Kommunalen Rechnungswesen akzeptabel, zeugt aber nicht gerade von nachhaltiger finanzieller Unabhängigkeit. Spätestens die nachfolgende Stufe 8 zöge ein Haushaltssicherungskonzept nach sich - mit ungeahnten Auswirkungen auf den hohen Standard an freiwilligen Leistungen in der Stadt.

Trotzdem sollte "Abundanz" nicht als Schreckgespenst verteufelt werden. Schkeuditz muss zwar etwa 1,3 Millionen Euro abführen, hat aber aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen ungefähr 3,4 Millionen Euro über Bedarf eingenommen. Trotz der Abführung von 40 Prozent bleiben der Stadt Mehreinnahmen von 2,1 Millionen Euro und damit mehr als an Schlüsselzuweisungen (geplant 1,2 Millionen Euro für 2012) eingegangen wären.