Ratssaalakustik ufert in Grundsatzdiskussion aus
Das Schkeuditzer Rathaus ist zweifellos historisch, 2013 feiert es seinen 100. Geburtstag. Das Rathaus ist Sitz der Verwaltung und Herz der Schkeuditzer Kommunalpolitik. Einmal im Monat kommt hier der Stadtrat zu seinen Sitzungen zusammen - im historischen, aber akustisch wenig brauchbaren Ratssaal mit seiner traditionellen Bleiglasfensterfront. Aufgrund der schlechten Akustik und der Tatsache, dass einzig Oberbürgermeister Jörg Enke (Freie Wähler) in den Genuss eines Mikrofons kommt, haben sich die Stadtväter schon vor einiger Zeit auf den Einbau einer Funk-Mikrofonanlage verständigt, die die Kommunikation zwischen den Stadträten, aber auch im Hinblick auf die Besucher akustisch verständlicher machen sollte.
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 war ein entsprechender Ansatz in Höhe von 36.000 Euro enthalten - damals einmütig und ohne jede Diskussion gefasst. Im Zuge der Haushaltssperre, zu der sich die Kämmerin im September 2010 gezwungen sah, wurden dieser und weitere Ansätze gesperrt. Auch im Planansatz für 2011 fehlte die Mikrofonanlage. "Die Aufnahme als zusätzliche Maßnahmen in den Haushaltsplan 2011 erfolgt aufgrund der entschiedenen Einwände aus den Reihen der Stadträte und der Bürgerschaft, die sich über die schlechte Akustik und die erheblichen Verständigungsprobleme während den Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse massiv beschweren", heißt es in der Beschlussvorschlage, die vom Hauptamt eingebracht worden war.
Infolge der guten wirtschaftlichen und haushalterischen Entwicklung sollen 36.000 Euro nachträglich in den Haushalt aufgenommen werden, sodass die Maßnahme bestenfalls noch in diesem Jahr realisiert werden kann. Damit würde sich die Qualität der Stadtratssitzung - zumindest akustisch - nachhaltig verbessern. Die Diskussion zu Beschluss 065/2011 aber uferte aus, die Verwaltung musste vor allem die CDU-Fraktion an seit zwei Jahrzehnten glasklaren Grundfesten öffentlicher Ausschreibungen erinnern. Ich kommentiere die Debatte wie folgt:
Erst ein Antrag zur Geschäftsordnung beendet am Donnerstagabend die leidvolle Debatte um die bevorstehende Ausschreibung einer Mikrofonanlage für den Ratssaal. Dabei sind die Rahmenbedingungen von Ausschreibungen im öffentlichen Bereich gesetzlich vorgegeben, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) lassen keinerlei Spielräume. Dennoch haben einige Stadträte dagegen argumentiert und sich dadurch nicht mit kommunalpolitischem Ruhm bekleckert. Mit Argumenten, wie sie nicht mal ein absoluter Parlamentsneuling in die Debatte tragen würde, wurde versucht, ein durch das Hauptamt eingebrachten Beschluss über die Herstellung eines Haushaltsansatzes in Höhe von 36.000 Euro - haushalterisch gedeckt - zu torpedieren. Die Motive hierzu blieben im Unklaren. Jedenfalls bewegte sich die Debatte um einen formalen Beschluss weit außerhalb der Geschäftsordnung, sodass ein Geschäftsordnungsantrag durch das Heben beider Hände die Debatte beendete und einen Mehrheitsbeschluss mit elf Ja- und acht Neinstimmen sowie zwei Enthaltungen zur Folge hatte.
Weiterführende Information:
Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zur Mikrofonanlage [PDF, 560 kB]
Situationsbeschreibung der Leipziger Volkszeitung vom 9. Juli 2011
