Haushaltsgenehmigung: Keine Überraschungen
Der Stadthaushalt für 2012 ist genehmigt worden, das Landratsamt Nordsachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat den vorgelegten Etatentwurf freigegeben. Damit kann die Haushaltssatzung pünktlich zum 1. Januar 2012 wirksam werden. Stadtverwaltung und Stadtparlament ist es damit nach zwei haushaltslosen Zeiten in 2010 (Januar bis April) und 2011 (Januar bis März) gelungen, erstmals einen nach neuem kommunalen Rechnungswesen aufgestellt Haushalt zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft zu haben.
Bereits im Oktober hat der Stadtrat mit Mehrheitsbeschluss für den Haushalt gestimmt. Für die SPD-Fraktion stand und steht der Etat unter dem Leitmotiv "Wer Chancen nutzen will, muss bereit sein, Risiken einzugehen". Diesem Ansatz ist die Rechtsaufsicht gefolgt und hat den zweifellos nicht risikolosen Kommunalhaushalt genehmigt - mit der einen oder anderen Nebenbedingung, die im damaligen Redebeitrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jens Kabisch bereits angeklungen war.
Folgende Punkte sind Bestandteil des Bescheides vom Landratsamt Nordsachsen, datiert auf den 27. Oktober 2011:
- Schloss Hartenfels, Sitz des Landratsamtes, bestätigt die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsbeschlusses. Verwaltung und Parlament haben sich bei Erstellung und Verabschiedung, bei Fristen und Einspruchsmöglichkeiten an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben gehalten.
- Der in der Haushaltssatzung eingebettete Kreditrahmen für investive Vorhaben in Höhe von 2.470.000 Euro wird ebenfalls genehmigt.
- Bestandteil der Genehmigung ist eine sogenannte Nebenbestimmung. Auf Basis derer wird die Stadt verpflichtet, die eigentlich zum 30. Juni 2010 vorliegende Eröffnungsbilanz bis zum nächsten Haushaltsjahr abgeschlossen zu haben. Infolge der Doppik-Einführung haben Untiefen in der Bewertung kommunalen Vermögens für Verzögerungen gesorgt, die bis heute nicht aufgeholt werden konnten. Weiter heißt es, dass "künftige Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung ... davon abhängig gemacht werden." Dem Stadtrat kommt an dieser Stelle die Aufgabe zu, den Erstellungsprozess im vorgegebenen Zeitrahmen kritisch zu begleiten.
- Zur Personalausstattung der Verwaltung stellt die Verwaltung fest, dass die Stadt oberhalb des Richtwertes für Kommunen mit mehr als 10.000, aber weniger als 20.000 Einwohnern liegt. Vorgesehen sind für solche Kommunen 5,4 Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner, Schkeuditz kommt auf 7,0. Eine Unterscheidung zwischen Großen Kreisstädten, die ein Mehr an Aufgaben erfüllen müssen und Städten, die diesen Status nicht haben, macht die Richtlinie offenbar nicht.
- Bereits in der Haushaltssatzung steht geschrieben, dass aufgrund des frühzeitigen Etatbeschlusses eine Nachtragssatzung nötig werden könnte. Darauf weißt das Landratsamt hochoffiziell nochmals hin.
- Zudem empfiehlt die Behörde, Investitionen zukünftig auf solche des infrastrukturellen Grundversorgung zu begrenzen, um Fehlbeträge, insbesondere aus nicht gedecktem Aufwand für Abschreibungen zu reduzieren.
