Gerichte urteilen nach unterschiedlichen Maßstäben

04. April 2012

(© Stephan Wengelinski/pixelio.de)

"Leipzig anders als Berlin, Berlin anders als Frankfurt – das verstehe wer will." So reagiert die Schkeuditzer SPD-Ratsfraktion auf das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Fluglärm. Während am Flughafen Leipzig/Halle ein aberwitziges Nachtflugverbot nur für Passagiermaschinen gilt, in Berlin eine weitestgehende Nachtruhe von Mitternacht bis 5 Uhr morgens gewährleistet ist, dürfen in Frankfurt nunmehr keinerlei Flugbewegungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr stattfinden.

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat damit 17 von der hessischen Landesregierung genehmigte Nachtflüge verboten", erläutert Fraktionschef Jens Kabisch den Tenor des Urteils. Sein Kollege Dieter Schöne ergänzt, "dass die Nachtflüge am Leipziger Flughafen um ein vielfaches höher liegen". "Warum aber entscheidet ein und dasselbe Gericht in nahezu inhaltsgleichen Fragegestellungen so unterschiedlich, warum misst Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht mit scheinbar unterschiedlichen Maßstäben?", wirft die Fraktion auf.

"Alle Flughafen-Anrainer haben das gleiche Schutzrecht vor gesundheitsbeeinflussendem Lärm, egal ob in Leipzig, Berlin oder Frankfurt", setzt Dieter Schöne fort und erinnert dabei auch an den Gleichberechtigungsgrundsatz im Grundgesetz. Am Leipziger Flughafen gehe das Verständnis für die Betroffenheit nicht einmal so weit, das besonders laute russische Turbopropmaschinen in die Nachtrandzeiten verlegt würden. "Die Fluglärmkommission tritt hier auf der Stelle, die notwendige Ernsthaftigkeit bleibt hinter wirtschaftlichen Interessen zurück", urteilt Schöne, der die SPD-Fraktion auch in der Schkeuditzer Gesprächsrunde zur Verbesserung des Lärmschutzes vertritt. Dabei sei das bisherige Credo "Wirtschaft über alles" nicht mehr haltbar.

Weiterführende Information:

Informationen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes