Adressbuch: SPD lehnt Datenweitergabe ab
Die SPD-Fraktion hat das Ansinnen der Stadtverwaltung, Adressdaten aller Schkeuditzer Einwohner zur Veröffentlichung freizugeben, am Donnerstagabend strikt abgelehnt. Der Beschluss, der sich mit der Veröffentlichung eines Einwohnerverzeichnisses im sogenannten "Blauen Adressbuch" befasste, erhielt dennoch die erforderliche Mehrheit. Laut Beschlusstext beschloss der Stadtrat bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen "die kostenfreie Weitergabe von Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift der volljährigen Einwohner in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen" zur Veröffentlichung im "Das Blaue Adressbuch Schkeuditz 2012".
Ein Mehrheitsbeschluss gegen die vom Ordnungsamt eingebrachte Beschlussvorlage hätte die Veröffentlichung eines vollständigen Einwohnerverzeichnisses im seit mehreren Jahren bekannten Adressbuch verhindert, die Publikation, die auch ein Firmenverzeichnis beinhaltet, aber insgesamt nicht in Frage gestellt. Die Verwaltung bezog sich im Beschluss auf § 33 Absatz 3 des Sächsischen Meldegesetzes, welches die Meldebehörden dazu berechtigt, bestimmte Daten volljähriger Einwohner in Adressbüchern zu veröffentlichen.
Gemäß Absatz 4 dieses Paragrafen hat der Einwohner das Recht, der Übermittlung bzw. Veröffentlichung seiner Daten zu widersprechen. Dieses Recht wird durch schriftliche oder persönliche Erklärung gegenüber der Meldebehörde ausgeübt. Die einzige Möglichkeit, der doch eher unfreiwilligen Veröffentlichung von Name und Anschrift zu entgegen ist die Nutzung des aktiven Widerspruchsrecht. Das war der SPD-Fraktion zu wenig Schutz für personenbezogene Daten.
Die Debatte um ein neues Meldegesetz im Deutschen Bundestag, in der ein neues Gesetz in nur 57 Sekunden ohne Aussprache verabschiedet worden ist, hat eine herannahende neue Qualität von der Weitergabemöglichkeit sensibler Daten aufgezeigt.
