Denkmalschutz & Restaurierung: Fördermittel für Schloss Hartenfels

24. Februar 2022

Im Fokus der Förderung: Neben dem Elb- oder Jägertor wird der Rosengarten von den PMO-Mitteln profitieren. Im Bild: Jens Kabisch, Dirk Panter, Volkmar Winkler sowie der für das Schloss zuständige Bauigenieur des Landratsamtes (v. l. n. r.)

Das Torgauer Schloss Hartenfels gilt als prachtvolles Renaissanceschloss. Nach bewegter und wechselvoller Geschichte ist das Schloss heute Eigentum des Landkreises Nordsachsen, es ist Hauptstandort der Kreisverwaltung und identitätsstiftend für den 2.020 Quadratkilometer großer "Kragenkreis" nördlich Leipzigs. Der Bau des Schlosses geht auf das 15. Jahrhundert zurück. Als Eigentümerin verantwortet der Landkreis die denkmalgerechte Weiterentwicklung des Schlossensembles - verbunden mit dem Ziel, die jahrhundertelange Geschichte für die Gegenwart zu erhalten und für die Zukunft zu bewahren.

Als finanzschwacher Landkreis bedarf es hierbei der fortwährenden Unterstützung verschiedener Fördermittelgeber. Deren Engagement ermöglicht es dem Landkreis, die Architektur des Schlosses im Mindestmaß zu erhalten und prunkvolle Elemente unter modernen technischen Gesichtspunkten orientiert an der Historie zu restaurieren. Neben dem Freistaat Sachsen wird der Landkreis durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sowie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt. Am 24. Februar 2022 wurde erneut die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 850.000 Euro verkündet. Das Geld wird über die Richtlinie Denkmalförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung bereitgestellt, stammt ursprünglich aber aus der diesjährigen Tranche sogenannter PMO-Mittel.

PMO-Mittel stammen aus Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, das nach der Wiedervereinigung durch die Treuhandanstalt verwaltet wurde. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die vom Bundesfinanzministerium als Treuhandnachfolge eingesetzt worden war, hat auf juristischem Wege auch die Herausgabe von Vermögenswerten erwirkt, die zu Unrecht auf andere Konten transferiert wurden. Das verfügbare Vermögen wird auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.1991 auf die ostdeutschen Bundesländer verteilt. Der Freistaat Sachsen erhält so knapp 30 Prozent der Mittel. Der Einigungsvertrag legt zur Mittelverwendung fest: Die ostdeutschen Länder müssen das Geld für Maßnahmen der wirtschaftlichen Umstrukturierung oder für investive oder investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einsetzen.

Für die Zuteilung zugunsten des Schlosses hatte sich auf die Initiative von Nordsachsens Beigeordneten Jens Kabisch die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag eingesetzt - Dirk Panter, Vorsitzender der SPD-Fraktion sowie Volkmar Winkler, der regionale Landtagsabgeordnete, haben die für das Schloss gute Nachricht aus Dresden überbracht. Mit den Fördergeldern wird die Restaurierung des Elb- und Jägertores, der zentale elbseitige Zugang zum Schlosshof sowie die Instandsetzung der Stützmauernanlage im Rosengarten ermöglicht.